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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19 (https://dejure.org/2020,40979)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19 (https://dejure.org/2020,40979)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 13 Sa 1593/19 (https://dejure.org/2020,40979)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Damit handelt es sich bei den Umkleide- und Rüstzeiten grundsätzlich um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 - 7 Sa 620/19).

    Das beklagte Land hätte sich zu dem Vortrag des Klägers mit eigenem Sachvortrag näher einlassen können und müssen, da es sich hierbei um eigene Bereiche des Landes Berlin handelt, zu denen es nähere Erklärungen abgeben kann (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 - 7 Sa 620/19).

    Hiermit überwiegt deutlich der fremdnützige Charakter (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 - 7 Sa 620/19 - und Urteil vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19 - für den häuslichen Bereich).

    (3) Im Hinblick darauf, dass unzweifelhaft Zeit auf das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung anfällt und dass das beklagte Land selbst noch in erster Instanz davon ausgegangen war, diese Zeit betrage regelmäßig maximal 5 Minuten, schätzt die Kammer unter Berücksichtigung der Angaben beider Parteien und der allgemeinen Lebenserfahrung die regelmäßige Zeit für das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung unter Berücksichtigung des Alters des Klägers sowie unter Berücksichtigung saisonaler Besonderheiten auf jeweils 5 Minuten (so auch in den Parallelverfahren LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18, vom 05.06.2019 - 23 Sa 1694/18 , vom 19.11.2019 -7 Sa 620/19 und vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19).

    Seine Klage war auch insoweit unbegründet, weil der Kläger nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen er mit diesen Mitarbeitern vergleichbar ist, insbesondere inwieweit diesen Mitarbeitern Vergütung für die hier geltend gemachten Umkleide- und Rüstzeiten gezahlt würde bzw. diese Zeiten in dem genannten Buchungskorridor enthalten wären (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 - 7 Sa 620/19).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Von diesen gesetzlichen Regelungen weicht die im TV-L geregelte Vergütungspflicht nicht ab (BAG 19.09.2012 - 5 AZR 678/11- Rz 28 - BAGE 143, 107-118).

    Die Fremdnützigkeit ergibt sich in diesem Fall aus der Weisung des Arbeitgebers, die Arbeitskleidung erst im Betrieb anzulegen und sich dort an einer zwingend vorgegebenen, vom Arbeitsplatz getrennten Umkleidestelle umzuziehen (BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 Rn 23- BAGE 143, 107 ff).

    Eine gesonderte Vergütungsregelung für Umkleidezeiten haben die Tarifvertragsparteien nicht getroffen (BAG vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Rn 29).

    c) Zwar erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück grundsätzlich keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG vom 25.4.2018, 5 AZR 424/17- Rz. 18 - NZA 2018, 1211; vom 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 Rn. 23; vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - NZA-RR 2013, 63).

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerbetriebliche Wegezeiten zwischen dem auf seine Weisung im Betrieb vorgenommenen Umkleiden und dem Arbeitsplatz zu vergüten (vgl. BAG vom 19.09.2012, 5 AZR 678/11 - Rn 28).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Hiermit überwiegt deutlich der fremdnützige Charakter (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019 - 7 Sa 620/19 - und Urteil vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19 - für den häuslichen Bereich).

    (3) Im Hinblick darauf, dass unzweifelhaft Zeit auf das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung anfällt und dass das beklagte Land selbst noch in erster Instanz davon ausgegangen war, diese Zeit betrage regelmäßig maximal 5 Minuten, schätzt die Kammer unter Berücksichtigung der Angaben beider Parteien und der allgemeinen Lebenserfahrung die regelmäßige Zeit für das An- und Ablegen von Dienstuniform und persönlicher Schutzausrüstung unter Berücksichtigung des Alters des Klägers sowie unter Berücksichtigung saisonaler Besonderheiten auf jeweils 5 Minuten (so auch in den Parallelverfahren LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18, vom 05.06.2019 - 23 Sa 1694/18 , vom 19.11.2019 -7 Sa 620/19 und vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19).

    Soweit die Vorsitzenden in einigen Fällen Selbstversuche unternommen haben und die hier angenommene Umkleide- und Rüstzeit dabei geringfügig unterschritten haben, hat die Kammer aufgrund der saisonalen Besonderheiten einen geringfügigen Zuschlag gewährt, um eine etwaige Zeitersparnis im Sommer mit einem höheren Zeitaufwand im Winter im Sinne eines Durchschnitts auszugleichen (so auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19).

    Neues Vorbringen im Sinne des § 97 Abs. 2 ZPO kann auch ein erstmals in zweiter Instanz gestellter Hilfsantrag sein (BGH, Urteil vom 05. Februar 1993 - V ZR 62/91 - Rn. 23, juris; Herget in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 97 Rn. 13; so im Ergebnis auch LArbG Berlin-Brandenburg vom 24.09.2019 - 11 Sa 568/19).

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 - Rn 12 - BAGE 160, 167-172) zählt zu den "versprochenen Diensten" im Sinne des § 611 BGB nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt.

    Das Ankleiden mit vorgeschriebener Dienstkleidung ist aber dann nicht lediglich fremdnützig und stellt keine Arbeitszeit dar, wenn die Dienstkleidung zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auch auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 06.09.2017 -5 AZR 382/16 - BAGE 160, 167-172; Beschluss vom 12.11.2013 - 1 ABR 59/12 - Rn 32 - BAGE 146, 271 - 283).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG vom 06.09.2017 -- 5 AZR 382/16 - Rn 13).

    In diesen Fällen dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, da er keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 245/17 Rz. 24; vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16- EzA § 611 BGB 2002 Nr. 9).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Zwischen den Parteien ist aber neben der Frage, ob diese Zeiten überhaupt zu vergüten sind, auch im Streit, in welchem Umfang solche Zeiten unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers (sog. modifizierter subjektiver Maßstab, vgl. BAG 25.04.2018 -5 AZR 245/17 - Rn 29 - EzA § 611 BGB 2002 Nr. 10 mwN) erforderlich sind.

    In diesen Fällen dient das Umkleiden auch einem eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers, da er keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 245/17 Rz. 24; vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16- EzA § 611 BGB 2002 Nr. 9).

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    (1) Steht fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für einzelne Überstunden nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Absatz 2 i. V. m. Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen, sofern die Schätzung nicht mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte willkürlich wäre (vgl. BAG vom 13.12.2016 - 9 AZR 574/15 - Rn - 53 - ZTR 2017, 242-245; vom 25.3.2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, 20, BAGE 151, 180).

    Voraussetzung für eine Schätzung ist demnach lediglich, dass die klagende Partei dem Gericht eine tatsächliche Grundlage für die Schätzung geliefert und sich in einem den Umständen nach zumutbaren Maß um eine Substantiierung bemüht hat (vgl. BAG vom 13.12.2016 - 9 AZR 574/15 - Rn - 53 mwN).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 26.10.2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12 - BAGE 157, 116 - 124).

    Das An- und Ablegen einer Dienstkleidung gehört zur (vergütungspflichtigen) Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss (BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16 - a.a.O.).

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Andernfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (vgl. BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 - Rz. 14, 15 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

    Die Vorgreiflichkeit muss im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (noch) vorliegen (BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 18, juris).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    Da es sich vorliegend um ungeplante Überstunden handelt, kam ein Ausgleich von Überstunden im Dienstplanzeitraum von vornherein nicht in Betracht (BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - Rn 18 - BAGE 158, 360 - 375).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19
    c) Zwar erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück grundsätzlich keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG vom 25.4.2018, 5 AZR 424/17- Rz. 18 - NZA 2018, 1211; vom 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 Rn. 23; vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - NZA-RR 2013, 63).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell - Vergütung von Rüst- und Wegezeiten - Zentraler Objektschutz

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 545/20

    Auslegung TV-L (Vergütung für Wegezeiten)

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2020 - 13 Sa 1593/19 - teilweise aufgehoben, soweit es eine Verpflichtung des beklagten Landes zur Vergütung von innerbetrieblichen Wegezeiten festgestellt hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit

    Da sich aufgrund des rollierenden Schichtsystems nicht feststellen lässt, an welchen dieser sieben mit Arbeitspflicht versehenen Tage des neuntägigen Zyklus im Fall der Dienstpflicht an einem bestimmten dienstfreien Tag zu arbeiten wäre, ist es nach dieser Rechtsprechung sachgerecht, die durchschnittlich auf diese 7 Tage entfallenden Arbeitsstunden, also abgerundet 7, 07 Stunden (5 x 8, 25 + 1,5 + 6,75 : 7) zugrunde zu legen (so zum Beispiel LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 23 Sa 1694/18 - 19. November 2019 - 7 Sa 620/19, 4. September 2010 - 13 Sa 1593/19).
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